Ab 1. Januar 2018 keine Änderungen bei den Beiträgen für AHV/IV/EO und ALV
Per 1. Januar 2018 bleiben die Beitragssätze für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie für die Invalidenversicherung (IV), Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung (ALV) auf der Höhe des Vorjahres.