Teilrevidiertes MWST-Gesetz tritt am 1.1.2018 in Kraft

Das teilrevidierte MWST-Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und bringt insbesondere für ausländische Unternehmen massive Veränderungen mit sich. Aber auch Schweizer Unternehmungen sind betroffen. Dies oftmals durch administrativen Mehraufwand.

Hier wesentlichsten Veränderungen im Überblick:

  • Neu gilt der weltweite Umsatz als massgebend für die Steuerpflicht. Das heisst alle Unternehmen welche in der Schweiz ansässig sind oder Leistungen in der Schweiz erbringen und einen Umsatz von mindesten CHF 100‘000 im Jahr im In- und Ausland erbringen sind ab 1. Januar 2018 obligatorisch MWST-pflichtig.
  • Ab 1. Januar 2019 (Achtung nicht 2018) wird auch neu MWST-pflichtig wer mit Kleinsendungen (Einfuhrsteuer unter CHF 5 pro Sendung) mehr als CHF 100‘000 Umsatz in der Schweiz erzielt.

Diese Liste ist nicht vollständig. Die ESTV hat mitgeteilt, dass Sie Praxis-Änderungen und Anpassungen zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen wird. Schon heute ist sicher, dass die vollständig überarbeiteten Publikationen erst im Laufe des Jahres 2018 zur Verfügung stehen werden.

Wir empfehlen Ihnen, sich jeweils betreffend Ihrer Tätigkeit und den Änderungen zu informieren und stehen Ihnen gerne beratend und unterstützend zur Verfügung.

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