Neue Sätze Sozialversicherungen – per 1. Januar 2017

Auf den 1. Januar 2017 wurden die Beitragssätze an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie für die Invalidenversicherung (IV), Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung (ALV) auf der Höhe des Vorjahres belassen.

Die aktuellen Sätze im Überblick
Arbeitgeber Arbeitnehmer Total
AHV-Beitragssatz 5.125% 5.125% 10.25%
ALV Beitrag
bis CHF 148‘200.00
ab CHF 148‘201.00
1.10%
0.50%
1.10%
0.50%
2.20%
1.00%

AHV/IV/EO-Beitragsatz:

Beitragssätze Arbeitgeber-Beitrag Arbeitnehmer-Beitrag Total
AHV 4,200% 4,200% 8,40%
IV 0,700% 0,700% 1,40%
EO 0,225% 0,225% 0,45%
Total 5,125% 5,125% 10,25%

Administrative Änderungen:

Im administrativen Bereich wurden auf den 1. Januar 2017 einige Änderungen eingeführt. Zum einen wird in Zukunft auf die Ausgabe des AHV-Ausweis verzichtet. Dies weil alle entsprechenden Angaben bereits auf der Versicherungskarte der Krankenkasse verzeichnet sind und diese Karte somit keinen Nutzen mehr hat.

Bereits seit 1. Juni 2016 in Kraft ist die Regelung, dass unterjährige Mitarbeiteranmeldungen nicht mehr gemacht werden müssen sondern nur noch mit der AHV-Jahreslohnsummen-Bescheinigung deklariert werden müssen. Einzelne Ausgleichskassen empfehlen jedoch die Mutationen weiterhin über die entsprechenden Tools wie z.B. das Partnerweb unter dem Jahr vorzunehmen. Denn so können Rückfragen rasch und zeitnah erledigt werden. Wir raten dies von Fall zu Fall zu beurteilen und stehen Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

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