Kategorie: Versicherungen

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Änderungen bei den Sozialversicherungen ab Januar 2020

Per 1. Januar 2020 ändern sich die Beitragssätze für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Die Beiträge für die Invalidenversicherung (IV), sowie die Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung (ALV) bleiben auf der Höhe des Vorjahres. Wir haben für die die wichtigsten Kennzahlen, Sätze und Grenzwerte als PDF zusammengefasst. AHV/IVEO – Beiträge Selbständigerwerbenden   2020 2019 Maximalsatz 9,950%

UP|DATE Dezember 2018 von TREUHAND|SUISSE

Unter dem Titel UP|DATE publiziert der Verband TREUHAND|SUISSE drei Mal im Jahr einen Newsletter. Er greift in leicht verständlicher Sprache Themen auf, die insbesondere für KMU oder Privatpersonen von Bedeutung sind. Bleiben Sie mit einem Klick (hier oder auf das Bild) informiert und auf dem laufenden mit folgenden Themen: Stockwerkeigentum Vorsorgeauftrag Nachfolgeplanung und Todesfall von

kleine Änderungen bei den Sozialversicherungssätzen ab 1. Januar 2019

Per 1. Januar 2019 bleiben die Beitragssätze für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie für die Invalidenversicherung (IV), Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung (ALV) für auf der Höhe des Vorjahres. Hier eine Übersicht über die Änderungen: AHV/IVEO – Beiträge Selbständigerwerbenden 2019 2018 Maximalsatz 9,650% 9,650% Untere Einkommensgrenze 9’500 9’500 Maximalsatz ab einem Einkommen von für Einkommen

Steuern sparen und vorsorgen: Tipps vor dem Jahresende

Die Steuererklärung für das nächste Jahr ist gedanklich noch in weiter Ferne. Doch wer Steuern sparen möchte, sollte sich bereits vor Ende Jahr darüber Gedanken machen: Zum Beispiel ob eine Einkaufslücke in der 2. Säule besteht. Der entsprechende Betrag ist auf dem Vorsorgeausweis ersichtlich oder kann bei der Pensionskasse nachgefragt werden. Ist eine solche vorhanden,

Die Planung der Pensionierung ist wichtig, insbesondere für Eigenheim-Besitzer

Die Aufgabe der Erwerbstätigkeit bringt verschiedene grössere Umstellungen im Leben mit sich. Insbesondere die Einkommenssituation verändert sich und nimmt oft um 40 bis 50% ab. Entsprechend beurteilt die Bank die Tragfähigkeit der Hyptothek plötzlich anders. Mit einer vorausschauenden und ganzheitlichen Planung, sowie entsprechenden Massnahmen lassen sich diese Probleme oft umgehen. Die Vielfalt der Situationen und

Ohne Vorsorgeauftrag können Probleme und Kosten entstehen

Eine urteilsunfähig gewordene Person kann ohne einen Vorsorgeauftrag nur durch den Ehegatten und eingetragene Partner/-innen in alltäglichen finanziellen Angelegenheiten vertreten. Gerade Konkubinats Partner und alleinstehende Personen sollten daher einen Vorsorgeauftrag ins Auge fassen. Ohne den Vorsorgeauftrag wird ein staatlicher Beistand eingesetzt und es können für die Dienstleistungen des Staats grössere Kosten und Gebühren anfallen. Eine