Ablehnung der Reform Altervorsorge 2020 – die Auswirkungen auf die MWST

Am letzten Wochenende wurde die Reform der Altersvorsorge 2020 sowie die Zusatzfinanzierung der AHV über die MWST vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt. Dies hat folgende Auswirkungen auf die gültigen MWST-Sätze ab dem 1. Januar 2018:

Normalsatz Sondersatz

(Beherbergung)

Reduzierter Satz
Aktuelle Steuersätze 8.0% 3.8% 2.5%
./. auslaufende IV-Zusatzfinanzierung – 0.4% – 0.2% – 0.1%
+ Steuererhöhung FABI + 0.1% + 0.1% + 0.1%
Neue Steuersätze 7.7% 3.7% 2.5%

Der Normalsatz sinkt von 8.0% auf 7.7% und der Beherbergungssatz von 3.8% auf 3.7%. Der reduzierte Satz von 2.5% bleibt gleich. Daher gilt es nun folgendes zu beachten:

  • Leistungen, unabhängig vom Rechnungsdatum, die im Jahr 2018 erbracht werden sind mit dem neuen Steuersatz in Rechnung zu stellen.
  • Wartungsverträge, Abonnemente usw. sind pro rata temporis auf den alten und den neuen Steuersatz aufzuteilen.

Fazit:

Insbesondere Unternehmen, welche das Jahr übergreifende Leistungen erbringen und diese noch im Jahr 2017 in Rechnung stellen müssen ihre EDV-Systeme sofort anpassen. Aber auch die anderen Steuerpflichtigen sollten nicht lange zuwarten mit der Anpassung. Zudem sind auch die Dokumente, Preislisten, Verträge, Offert-Tools usw. auf die angegebenen MWST-Sätze hin zu prüfen.

Aktuell sind noch viele Fragen ungeklärt und wesentliche Informationen fehlen, den die Neuerungen und Änderungen sind oftmals sehr weitreichend.

Wir unterstützen Sie gerne bei Fragen oder Arbeiten bei der Umstellung.

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