Schlagwort: KESP

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Ohne Vorsorgeauftrag können Probleme und Kosten entstehen

Eine urteilsunfähig gewordene Person kann ohne einen Vorsorgeauftrag nur durch den Ehegatten und eingetragene Partner/-innen in alltäglichen finanziellen Angelegenheiten vertreten. Gerade Konkubinats Partner und alleinstehende Personen sollten daher einen Vorsorgeauftrag ins Auge fassen. Ohne den Vorsorgeauftrag wird ein staatlicher Beistand eingesetzt und es können für die Dienstleistungen des Staats grössere Kosten und Gebühren anfallen. Eine