Ab 1. Januar 2018 keine Änderungen bei den Beiträgen für AHV/IV/EO und ALV

Per 1. Januar 2018 bleiben die Beitragssätze für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie für die Invalidenversicherung (IV), Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung (ALV) auf der Höhe des Vorjahres.

  Arbeitgeber Arbeitnehmer Total
AHV-Beitragssatz 5.125% 5.125% 10.250%
ALV Beitrag
bis CHF 148‘200
ab CHF 148‘201
1.100%
0.500%
1.100%
0.500%
2.200%
1.000%
Beitragssätze Arbeitgeber-Beitrag Arbeitnehmer-Beitrag Total
AHV 4,200% 4,200% 8,400%
IV 0,700% 0,700% 1,400%
EO 0,225% 0,225% 0,450%
Total 5,125% 5,125% 10,250%

Bitte beachten Sie die Fristen zur Deklaration der Lohnsummen des vergangenen Jahres sowie den Anpassungen für dieses Jahr. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.