Auswirkungen der MWST-Satz Änderungen bei Saldosteuersatz

Die Senkung der MWST-Sätze (Link auf alten Beitrag) hat auch Einfluss auf die Unternehmen welche mit Saldosteuersatz abrechnen. Gemäss der Medienmittelung der ESTV verändern sich diese wie folgt:

Bisherige Sätze Sätze ab 1.1.2018
0,1 % 0.1 %
0,6 % 0.6 %
1,3 % 1.2 %
2,1 % 2.0 %
2,9 % 2.8 %
3,7 % 3.5 %
4,4 % 4,3 %
5,2 % 5,1 %
6,1 % 5,9 %
6,7 % 6,5%

Welche Arbeiten jeweils mit welchem Satz abgerechnet werden dürfen ist in der provisorischen Verordnung detailliert aufgeführt. In dieser Verordnung sind gewisse Tätigkeiten auch neu dazugekommen. Bei Fragen zu den Saldosteuersätzen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Jetzt lohnt sich ein MWST-Check!

Grundsätzlich ist ein Wechsel von der effektiven Abrechnungsmethode erst nach frühestens drei ganzen Jahren möglich, jeweils auf Beginn einer Steuerperiode. Der Wechsel muss 60 Tage vor Jahresbeginn bei der ESTV eingetroffen sein. Daher sollten die Abklärungen vor Mitte Oktober abgeschlossen sein um fristgerecht zu Wechseln.

Unser Team berät Sie gerne betreffend Ihren Möglichkeiten für eine optimale Abrechnung der MWST.

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