Höchstabzüge Säule 3a für das Steuerjahr 2018
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV gab am 2. Oktober 2017 die geltenden Höchstabzüge für die Säule 3a für das Steuerjahr 2018 bekannt. Gegenüber dem Jahr 2017 ergeben sich keine Veränderungen.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV gab am 2. Oktober 2017 die geltenden Höchstabzüge für die Säule 3a für das Steuerjahr 2018 bekannt. Gegenüber dem Jahr 2017 ergeben sich keine Veränderungen.
Am letzten Wochenende wurde die Reform der Altersvorsorge 2020 sowie die Zusatzfinanzierung der AHV über die MWST vom Schweizer Stimmvolk abgelehnt.
Werden Vorschüsse oder Darlehen an Aktionäre/Gesellschafter oder diesen nahestehende Personen nicht oder ungenügend verzinst stellt dies eine geldwerte Leistung dar. Dies gilt auch für überhöhte Zinsen auf Vorschüsse oder Darlehen von Aktionäre/Gesellschafter oder diesen nahestehende Personen. Die ESTV veröffentlicht jedes Jahr die geltenden Zinssätze in einem Rundschreiben.
Das teilrevidierte MWST-Gesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und bringt insbesondere für ausländische Unternehmen massive Veränderungen mit sich. Aber auch Schweizer Unternehmungen sind betroffen. Dies oftmals durch administrativen Mehraufwand.
Auf den 1. Januar 2017 wurden die Beitragssätze an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie für die Invalidenversicherung (IV), Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung (ALV) auf der Höhe des Vorjahres belassen.