Ohne Vorsorgeauftrag können Probleme und Kosten entstehen

Eine urteilsunfähig gewordene Person kann ohne einen Vorsorgeauftrag nur durch den Ehegatten und eingetragene Partner/-innen in alltäglichen finanziellen Angelegenheiten vertreten. Gerade Konkubinats Partner und alleinstehende Personen sollten daher einen Vorsorgeauftrag ins Auge fassen. Ohne den Vorsorgeauftrag wird ein staatlicher Beistand eingesetzt und es können für die Dienstleistungen des Staats grössere Kosten und Gebühren anfallen. Eine Regelung was im Bedarfsfall zu geschehen hat ist jedoch auch Ehegatten oder eingetragenen Partner/-innen zu empfehlen.

 

„Im Alltag blenden wir die grossen Risiken und oft beängstigenden Themen gerne aus. Doch eine Auseinandersetzung mit dem Fall einer möglichen schweren Krankheit, dem Pflegefall oder gar dem Tod hilft als Vorbereitung und beruhigende Sicherheit. Daher gehören der Vorsorgeauftrag, die Patientenverfügung und ein Testament zur umfassenden Beratung dazu.“

Anna Piccinni
dipl. Vorsorgeberaterin

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vorsorge- und Versicherungsplanung. Eine ganzheitliche Lösung sowohl der finanziellen als auch der organisatorisch und rechtlichen Seite ist das Ziel.

Weitere spannende Informationen finden Sie auch in diesem Artikel der SonntagsZeitung vom 30. September 2017oder auf der Website der Vobox AG.