Per 1. Januar 2019 bleiben die Beitragssätze für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie für die Invalidenversicherung (IV), Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung (ALV) für auf der Höhe des Vorjahres. Hier eine Übersicht über die Änderungen:
AHV/IVEO – Beiträge Selbständigerwerbenden
2019 | 2018 | |
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Maximalsatz | 9,650% | 9,650% |
Untere Einkommensgrenze | 9’500 | 9’500 |
Maximalsatz ab einem Einkommen von für Einkommen zwischen 9’400 und 56’400 kommt die sinkende Beitragsskala zur Anwendung |
56’900 | 56’400 |
Mindestbeitrag pro Jahr | 482 | 478 |
Obergrenze für Beiträge an die Familienausgleiskasse (FAK) | 148’200 | 148’200 |
Beitragsfreies Einkommen |
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Für Altersrentner pro Jahr | 16’800 | 16’800 |
Bitte beachten Sie, dass die Veranlagung aufgrund Ihrer Steuererklärung vorbenommen wird. Bei Fragen zu Ihren Beiträgen als Selbständigerwerbender stehen wir gerne zur Verfügung.
AHV/IV/EO – Beiträge Nichterwerbstätige
2019 | 2018 | |
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Jährlicher Mindestbetrag | 482 | 478 |
Jährlicher Maximalbetrag | 24’100 | 23’900 |
Wichtig zu wissen ist, dass Studierende jedes Jahr freiwillig ihren Beitrag bezahlen müssen um keine Lücke in der AHV zu haben.
Für verheiratet Personen oder in eingetragener Partnerschaft lebende gilt:
Solange ein Ehegatte mindestens das doppelte des Mindestbeitrags an AHV-Beiträgen bezahlt die Beitragspflicht auch für den anderen Partner erfüllt. Sobald dieser keine Beiträge mehr entrichtet, z.B. aufgrund Pensionierung, muss der nichterwerbstätigte Partner Beiträge als Nichterwerbstätige Person abführen. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Siutation stehen wir gerne zur Verfügung.
BVG – Berufliche Vorsorge
alle angaben pro Jahr | 2019 | 2018 |
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Eintrittslohn | 21’330 | 21’150 |
Minimal versicherter Lohn nach BVG* | 3’555 | 3’525 |
Oberer Grenzbetrag nach BVG | 85’320 | 84’600 |
Koordinationsabzug | 24’885 | 24’675 |
Maximal versicherter Lohn | 60’435 | 59’925 |
Maximal versicherbarer Lohn | 853’200 | 846’000 |
* Lohn bis zum Eintrittslohn ist mit der AHV versichert.
Das BVG bzw. Ihre Pensionskasse soll den Erhalt des Lebensstandards im Alter absichern. Bei Fragen zu Ihrer Pensionskasse sowie zu Möglichkeiten rund um den BVG-Plan stehen wir gerne zur Verfügung.
Gebundene Vorsorge (freilwillige Säule 3a)
2019 | 2018 | |
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Erwerbstätige mit 2. Säule | 6’826 | 6’768 |
Erwerbstätige ohne 2. Säule (max. 20% vom Erwerbseinkommen) höchstens |
34’128 | 33’840 |
Die freiwillige Säule 3a ist sowohl Vorsorge als auch für die Steuerplanung interessant. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag Steuern sparen und vorsorgen: Tipps vor dem Jahresende. Zudem stehen wir Ihnen für eine Beratung betreffend Vorsorge- und Pensionierungsplaung oder weiteren Versicherungsfragen gerne zur Verfügung.