kleine Änderungen bei den Sozialversicherungssätzen ab 1. Januar 2019

Per 1. Januar 2019 bleiben die Beitragssätze für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie für die Invalidenversicherung (IV), Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung (ALV) für auf der Höhe des Vorjahres. Hier eine Übersicht über die Änderungen:

AHV/IVEO – Beiträge Selbständigerwerbenden

2019 2018
Maximalsatz 9,650% 9,650%
Untere Einkommensgrenze 9’500 9’500
Maximalsatz ab einem Einkommen von
für Einkommen zwischen 9’400 und 56’400 kommt die sinkende Beitragsskala zur Anwendung
56’900 56’400
Mindestbeitrag pro Jahr 482 478
Obergrenze für Beiträge an die Familienausgleiskasse (FAK) 148’200 148’200
 

Beitragsfreies Einkommen

Für Altersrentner pro Jahr 16’800 16’800

Bitte beachten Sie, dass die Veranlagung aufgrund Ihrer Steuererklärung vorbenommen wird. Bei Fragen zu Ihren Beiträgen als Selbständigerwerbender stehen wir gerne zur Verfügung.

AHV/IV/EO – Beiträge Nichterwerbstätige

2019 2018
Jährlicher Mindestbetrag 482 478
Jährlicher Maximalbetrag 24’100 23’900

Wichtig zu wissen ist, dass Studierende jedes Jahr freiwillig ihren Beitrag bezahlen müssen um keine Lücke in der AHV zu haben.

Für verheiratet Personen oder in eingetragener Partnerschaft lebende gilt:
Solange ein Ehegatte mindestens das doppelte des Mindestbeitrags an AHV-Beiträgen bezahlt die Beitragspflicht auch für den anderen Partner erfüllt. Sobald dieser keine Beiträge mehr entrichtet, z.B. aufgrund Pensionierung, muss der nichterwerbstätigte Partner Beiträge als Nichterwerbstätige Person abführen. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Siutation stehen wir gerne zur Verfügung.

BVG – Berufliche Vorsorge

alle angaben pro Jahr 2019 2018
Eintrittslohn 21’330 21’150
Minimal versicherter Lohn nach BVG* 3’555 3’525
Oberer Grenzbetrag nach BVG 85’320 84’600
Koordinationsabzug 24’885 24’675
Maximal versicherter Lohn 60’435 59’925
Maximal versicherbarer Lohn 853’200 846’000

* Lohn bis zum Eintrittslohn ist mit der AHV versichert.

Das BVG bzw. Ihre Pensionskasse soll den Erhalt des Lebensstandards im Alter absichern. Bei Fragen zu Ihrer Pensionskasse sowie zu Möglichkeiten rund um den BVG-Plan stehen wir gerne zur Verfügung.

Gebundene Vorsorge (freilwillige Säule 3a)

2019 2018
Erwerbstätige mit 2. Säule 6’826 6’768
Erwerbstätige ohne 2. Säule
(max. 20% vom Erwerbseinkommen) höchstens
34’128 33’840

Die freiwillige Säule 3a ist sowohl Vorsorge als auch für die Steuerplanung interessant. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag Steuern sparen und vorsorgen: Tipps vor dem Jahresende. Zudem stehen wir Ihnen für eine Beratung betreffend Vorsorge- und Pensionierungsplaung oder weiteren Versicherungsfragen gerne zur Verfügung.