Änderungen bei den Sozialversicherungen ab Januar 2020

Per 1. Januar 2020 ändern sich die Beitragssätze für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Die Beiträge für die Invalidenversicherung (IV), sowie die Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung (ALV) bleiben auf der Höhe des Vorjahres. Wir haben für die die wichtigsten Kennzahlen, Sätze und Grenzwerte als PDF zusammengefasst.

AHV/IVEO – Beiträge Selbständigerwerbenden

 20202019
Maximalsatz9,950%9,650%
Untere Einkommensgrenze9’5009’500
Maximalsatz ab einem Einkommen von
für Einkommen zwischen 9’400 und 56’400 kommt die sinkende Beitragsskala zur Anwendung
56’90056’900
Mindestbeitrag pro Jahr496482
Obergrenze für Beiträge an die Familienausgleiskasse (FAK)148’200148’200
    Beitragsfreies Einkommen   
Für Altersrentner pro Jahr16’80016’800

Bitte beachten Sie, dass die Veranlagung aufgrund Ihrer Steuererklärung vorbenommen wird. Bei Fragen zu Ihren Beiträgen als Selbständigerwerbender stehen wir gerne zur Verfügung.

AHV/IV/EO – Beiträge Nichterwerbstätige

 20202019
Jährlicher Mindestbetrag496482
Jährlicher Maximalbetrag24’63424’100

Wichtig zu wissen ist, dass Studierende jedes Jahr freiwillig ihren Beitrag bezahlen müssen um keine Lücke in der AHV zu haben.

Für verheiratet Personen oder in eingetragener Partnerschaft lebende gilt:
Solange ein Ehegatte mindestens das doppelte des Mindestbeitrags an AHV-Beiträgen bezahlt die Beitragspflicht auch für den anderen Partner erfüllt. Sobald dieser keine Beiträge mehr entrichtet, z.B. aufgrund Pensionierung, muss der nichterwerbstätigte Partner Beiträge als Nichterwerbstätige Person abführen. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen Siutation stehen wir gerne zur Verfügung.

BVG – Berufliche Vorsorge

alle Angaben pro Jahr20202019
Eintrittslohn21’33021’330
Minimal versicherter Lohn nach BVG*3’5553’555
Oberer Grenzbetrag nach BVG85’32085’320
Koordinationsabzug24’88524’885
Maximal versicherter Lohn60’43560’435
Maximal versicherbarer Lohn853’200853’200

* Lohn bis zum Eintrittslohn ist mit der AHV versichert.

Das BVG bzw. Ihre Pensionskasse soll den Erhalt des Lebensstandards im Alter absichern. Bei Fragen zu Ihrer Pensionskasse sowie zu Möglichkeiten rund um den BVG-Plan stehen wir gerne zur Verfügung.

Gebundene Vorsorge (freilwillige Säule 3a)

 20202019
Erwerbstätige mit 2. Säule6’8266’826
Erwerbstätige ohne 2. Säule
(max. 20% vom Erwerbseinkommen) höchstens
34’12834’128

Die freiwillige Säule 3a ist sowohl Vorsorge als auch für die Steuerplanung interessant. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag Steuern sparen und vorsorgen: Tipps vor dem Jahresende. Zudem stehen wir Ihnen für eine Beratung betreffend Vorsorge- und Pensionierungsplaung oder weiteren Versicherungsfragen gerne zur Verfügung.