Der Eigenmietwert wird aktuell im Schweizer Steuerrecht als Naturaleinkommen angesehen. Das heisst der Eigentümer einer selbstbewohnten Liegenschaft muss einen fiktiven Ertrag aus seiner eigenen Liegenschaft als Einkommen versteuern. Dafür können die durch die Liegenschaft entstandenen Kosten wie Unterhalt und Schuldzinsen in Abzug gebracht werden.
Das Problem bei Naturaleinkommen ist, dass kein Geldfluss stattfindet und so Steuern auf ein Einkommen bezahlt werden muss, für das man kein Geld erhalten hat. Gerade bei Rentner mit geringem Einkommen kann das Einkommen aus dem Eigenmietwert im Verhältnis zum restlichen Einkommen hoch sein und so die daraus entstehende Steuer eine starke finanzielle Belastung bedeuten.
Den Eigenmietwert streichen und die Möglichkeit zu belassen die Kosten weiter von der Steuer abzusetzen wäre eine Bevorzugung gegenüber den Steuerpflichtigen in einem Mietverhältnis, welche keine Abzugsmöglichkeiten haben und mit ihrer Miete ja den Unterhalt des Eigentümers finanzieren. Daher konnten einseitige Lösungen in der Vergangenheit keine Mehrheit finden. Der nun vorliegende Vorschlag sieht eine balanciertere Lösung vor, in welcher zum einen der Eigenmietwert entfällt, aber auch die Abzugsfähigkeit der Kosten aufgehoben bzw. reduziert wird.
Aktuell wird die Vorlage zur Aufhebung des Eigenmietwert in den Räten besprochen. Die finale Ausgestaltung ist also noch nicht fix. Sicher werden sowohl der Bund als auch die Kantone jeweils eine eigene Anwendung der möglichen Abzüge finden.
Was bedeutet dies für die Eigentümer einer selbstbewohnten Liegenschaft:
- Bei der Planung der Unterhaltsarbeiten werden die Steuern keinen oder nur noch geringen Einfluss haben.
- Für einkommensschwache Personen mit abbezahlten Hypotheken wird es eine finanzielle Entlastung geben
- Je nach Ausgestaltung des Schuldzinsenabzugs kann die steuerliche Belastung bei hohen Hypotheken steigen. Entsprechend steigt so der Anreiz einer Amortisation.
- Die Diskussion was wertvermehrend und werterhaltend ist, wird in die andere Richtung gehen. Dies um wenigstens die Grundstückgewinnsteuer zu senken.
Der Einfluss auf staatlich subventionierte Umbauten wie z.B. Sonnenkollektoren wird je nach Ausgestaltung der neuen Regelungen mehr oder weniger sein. In der Übergangszeit kann es auch zu Bewegungen in der Auftragslage der Baubranche kommen.
Sobald die entscheidenden Parameter bekannt sind werden wir Sie hier weiter auf dem Laufenden halten. Natürlich stehen wir Ihnen auch direkt für eine Beratung bezüglich Ihrer Immobilie und der Steuerplanung zur Verfügung.
Verschiedene weitere Artikel zum Thema Abschaffung des Eigenmietwerts:
NZZ vom 21.8.2018: der Eigenmietwert steht vor dem Abschuss
Tagesanzeiger vom 22.8.2018: Eigenmietwert: nicht alle Hausbesitzer profitieren