Seit dem letzten Jahr ist der automatische Informationsaustausch (AIA) in Kraft. Die Schweiz und die am AIA teilnehmenden Staaten sammeln Daten und Informationen über steuerbare Vermögenswerte wie Konten oder Immobilien. Diese Informationen werden in der zweiten Hälfte des Jahres zum ersten mal ausgetauscht. Damit erfährt die Schweiz aber auch die Staaten welche am AIA teilnehmen zum Beispiel für welche Person auf welcher Bank ein Konto besteht, wie viel Geld auf dem Konto ist und welche Einnahmen über dieses Konto verbucht wurden. Sprich alles wird offen gelegt!
Gemäss Schweizer Steuerrecht sowie sowie den Doppelbesteuerungsabkommen sind die Einkommen und Vermögenswerte auf Bankkonten am Wohnsitz des Steuerpflichtigen zu versteuern. Immobilien sind in der Schweiz zu deklarieren, bleiben jedoch im Ausland steuerbar. Das Vermögen wird jedoch zur Satzbestimmung hinzugezählt.
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Aktuell besteht noch die Möglichkeit einer straflosen Selbstanzeige. Das heisst man deklariert die nicht offengelegten Vermögenswerte der letzten 10 Jahre nach und bezahlt die darauf fällige Steuern. Die Busse bzw. Strafsteuer wird einem erlassen. Zwingend ist jedoch, dass das Steueramt noch nicht Kenntnisse über diese Vermögenswerte hat sowie noch nie eine straflose Selbstanzeige eingereicht wurde.
Unser Treuhand-Team berät Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.
