Was passiert wenn der Eigenmietwert wegfällt?
Der Eigenmietwert wird aktuell im Schweizer Steuerrecht als Naturaleinkommen angesehen. Das heisst der Eigentümer einer selbstbewohnten Liegenschaft muss einen fiktiven Ertrag aus seiner eigenen Liegenschaft als Einkommen versteuern. Dafür können die durch die Liegenschaft entstandenen Kosten wie Unterhalt und Schuldzinsen in Abzug gebracht werden. Das Problem bei Naturaleinkommen ist, dass kein Geldfluss stattfindet und so
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