Kryptowährungen sind längst mehr als ein Geheimtipp für Insider und Nerds. Wer sich dafür interessiert wird neben den bekannten Bitcoins mehr als 1‘000 Angebote wie z.B. Onecoins, Ethereum, Litecoins oder den Dash finden.
Die meisten Kantone haben dazu ein entsprechendes Merkblatt veröffentlicht und folgen mehrheitlich der Ansicht der Kantone Zug und Zürich. Die gängigen Währungen sind wie Fremdwährungen zu behandeln. Je nach Kanton (z.B. Kantone Bern, Luzern, Zürich und Zug) sind diese im Wertschriftenverzeichnis anzugeben oder bei den anderen Kantonen als „übrige Vermögenswerte“. Der Nachweis über den Besitz erbringt die steuerpflichte Person mit dem Ausdruck des digitalen Wallets in welchem die Bitcoins abgelegt sind oder einem entsprechenden Depotauszug. Der Wert des Bestandes unterliegt der Vermögenssteuer. Die Bestimmung ist aufgrund der verschiedenen Handelsplätze und unterschiedlichen Preise sowie der hohen Volatilität sehr schwer. Die Steuerbehörden verweisen zur Bestimmung der Kurse auf folgende Portale:
- Coinmarketcap (Auflistung nach Höhe des Marktvolumens)
- Oanda Converter (Online-Umrechnung)
Achtung, nicht jede Kryptowährung erfüllt die gleichen Elemente wie z.B. der Bitcoin. Daher ist insbesondere bei nicht gängigen Währungen oder allfälligen Produkten rund um diese genau abzuklären wie, wo und in welchem Umfang diese zu besteuern sind.
Befinden sich die Kryptowährungen im Privatvermögen so sind die Kursgewinne steuerfrei, entsprechende Verluste können jedoch auch nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Kursgewinne auf Kryptowährungen im Geschäftsvermögen sind jedoch steuerpflichtig und unterliegen auch den Sozialversicherungen als selbständiges Erwerbseinkommen. Verluste können dafür mit dem steuerbaren Einkommen verrechnet werden. Wie beim Wertschriftenhandel kann die Steuerbehörde auch bei umfassenden Handel mit Kryptowährungen je nach Fall eine Privatperson um qualifizieren und diesen Handel als gewerbsmässig einstufen.
Das Mining (Schüren) von Kryptowährungen durch Zurverfügungstellung von Rechenleistungen sowie alle übrigen Einkünfte rund um Bitcoins sind steuerpflichtig. Wie alle anderen Einkommen unterliegt auch das generierte Einkommen in Bitcoins den Steuern. Da im Regelfall nicht massgebend ist wo das Einkommen erworben wurde, sondern wo die steuerpflichtige Person ihren Lebensmittelpunkt hat.
Obwohl vieles von Seiten Steuerverwaltung bereits geregelt wurde ist die saubere Deklaration von Kryptowährungen nicht immer ganz einfach. Bei Fragen oder für weitere Informationen wenden Sie sich an das Businesspoint-Team.