Per 1. Januar 2020 ändern sich die Beitragssätze für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Die Beiträge für die Invalidenversicherung (IV), sowie die Erwerbsersatzordnung (EO) und Arbeitslosenversicherung (ALV) bleiben auf der Höhe des Vorjahres. Wir haben für die die wichtigsten Kennzahlen, Sätze und Grenzwerte als PDF zusammengefasst. AHV/IVEO – Beiträge Selbständigerwerbenden 2020 2019 Maximalsatz 9,950%
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